Kolping

Kooperative Reha-Ausbildung

Zielgruppe:

  • Arbeitssuchende Jugendliche ohne berufliche Erstausbildung
  • Teilnehmer aus berufsvorbereitenden Maßnahmen
  • Abgänger aus Förderschulen

Alle Teilnehmer müssen den Status eines Rehabilitanden haben, der von der Agentur für Arbeit festgestellt wird. Der Status kann sowohl bei einer Lernschwäche als auch bei einer körperlichen Beeinträchtigung vorliegen.

Anforderungen an die Zielgruppe:

Jugendliche, die:

  • einen ziemlich festen und realistischen Berufswunsch haben
  • genügend Interesse und Motivation besitzen
  • Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kritikfähigkeit mitbringen
  • grundlegende schulische Voraussetzungen mitbringen
  • wenig Fluchttendenzen haben, sich Regeln und Gesprächen nicht entziehen

Zielsetzung der Kooperativen Reha-Ausbildung

  • Praxisnahe Ausbildung in realen Betrieben fördert die Anpassung an betriebliche Anforderungen, daher später leichtere Integration in den Arbeitsmarkt
  • Erfolgreicher Abschluss einer beruflichen Erstausbildung und anschließende Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Dauer der Kooperativen Reha-Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufsfeldes.

Ausbildungsgeld

Die Auszubildenden erhalten von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld. Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

Zusätzliche Leistungen

  • Fahrgeld
  • Verpflegung
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung

Lernorte

  • Betrieb
  • Berufskolleg
  • Fördereinrichtung

Anforderungen an den Betrieb

Der Betrieb:

  • sollte Interesse an der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher haben
  • muss den Kammern als Ausbildungsbetrieb bekannt sein und muss somit einen Ausbilder im entsprechenden Ausbildungsberuf benennen können.
  • muss die Bereitschaft zeigen, benachteiligten Jugendlichen hinsichtlich Fehlzeiten, Arbeitstempo und Motivation gewisse Zugeständnisse zu machen.
  • muss zu einer intensiven Kooperation mit dem Träger und dessen Mitarbeitern bereit sein.

Berufskolleg

  • Das Berufskolleg wird zu Beginn der Ausbildung von der Fördereinrichtung auf die "besondere Art der Ausbildung" hingewiesen.
  • Die Förderlehrer nehmen mit den Berufskollegslehrern Kontakt auf, um die Unterrichtsinhalte des Berufskollegs mit den Inhalten des Förderunterrichts abzustimmen.
  • Elternsprechtage werden von den Förderlehrern besucht, um weitere Informationen zu erhalten.

Anforderungen an die Fördereinrichtung

  • Sorgfältige Akquise von Kooperationsbetrieben
  • Vertragliche Abwicklung der Ausbildung
  • Sozialversicherung
  • Fester Ansprechpartner für den Kooperationsbetrieb
  • Individuelle Förderplanung in Zusammenarbeit mit betrieblichen Ausbildern
  • Lernortkoordination

Das Team

  • Ausbilder
  • Sozialpädagogen
  • Lehrer

Ausbilder

  • Fachpraktische Unterweisung
  • Geduld im Umgang mit benachteiligten Jugendlichen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Träger
  • Zeit für Fördergespräche

Lehrer und Sozialpädagogen

Aufgaben:

  • Eignungsfeststellung
  • Förderunterricht
  • Kontakt zu den Kooperationsbetrieben
  • Kontakt zu den Berufskollegs
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Hilfestellung bei individuellen Problemen

Vorteile der Kooperativen Reha-Ausbildung

  • Realistische Arbeitsbedingungen durch Praxis in Betrieben
  • Breites Berufsspektrum (z.Zt. 31 verschiedene Berufe)
  • Individuelle Betreuung der Auszubildenden
  • Kostengünstige Ausbildungsmöglichkeit für alle Beteiligten
  • Mögliche Übernahme des/der Auszubildenden durch den sogenannten "Klebeeffekt"

Ansprechpartner

Die zuständige Agentur für Arbeit am Heimatort des zukünftigen Auszubildenden.

Für Paderborn:
Agentur für Arbeit
Reha-Team
Bahnhofstr. 26
33102 Paderborn
Tel.: 0 52 51 / 120 - 0

Für die Kolping Bildungszentren
Ostwestfalen gem. GmbH:

Berufsförderungszentrum Paderborn/Höxter
Josef Peitz
Otto - Stadler - Str. 9
33100 Paderborn
Tel.: 0 52 51 / 38 73 295
Fax: 0 52 51 / 38 73 299
Mail: josef.peitz@kolping-kbo.de

 

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